1. Laufzeiten
Die Kurstermine sind im Kursprogramm festgehalten. Es besteht die Möglichkeit, die Kurse vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu buchen. änderungen können auftreten, diese werden mit den Teilnehmern abgesprochen.
2. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Vertragsende. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um seine Laufzeit.
3. Ersatztermin
Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistung für vom Kursteilnehmer verursachte Terminversäumnisse. Auf Anfrage kann ihm die Teilnahme an einem Yogaersatztermin am fortlaufenden Kurssystem eingeräumt werden. Um dieses ermöglichen zu können, ist ein frühzeitiges Abmelden vom Yoga notwendig
4. Änderungen
Das Yoga-Institut Jyoti behält sich vor, die Kurszeiten, Kursprogramme und die eingesetzten Kursleiter zu ändern. Außerdem kann es zu Vertretungen kommen.
5. Feiertage
An kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen ist das Yoga-Institut Jyoti geschlossen.
6. Urlaub
Das Yoga-Institut Jyoti ist im Jahr 4 Wochen geschlossen. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung der Kursbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation berücksichtigt wurde. Bei einem Personalengpass, Urlaub oder Krankheit kann es sein, dass Kurse zusammengelegt werden.
7. Krankenkassenbedingungen
Die Kurse werden von den Krankenkassen in der Regel bis zu 80% bezuschusst. (Meistens 1 im Jahr). Die Kassen haben hier noch mal ihren eigenen Maximalbetrag. Die Konditionen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Die Erstattung jedoch erfolgt nur, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% am Yogakurs teilgenommen hat. Im Einzelgespräch zwischen dem Yoga-Institut Jyoti und dem Kursteilnehmer werden etwaige Erkrankungen desselbigen erörtert. Diese werden vertraulich behandelt.
8. Haftung
Der Kursteilnehmer nimmt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko an den Yogakursen teil. Für Kleidung, Wertgegenstände, Geld und sonstiges Eigentum des Kursteilnehmers übernimmt das Yoga-Institut Jyoti keinerlei Haftung.
Gerichtsstand ist Hattingen